BVDS: Crowdfunding-Gesetz darf nicht zur Todregulierung des Startup-Finanzierungsinstruments werden

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Der Bundesverband Deutsche Startups e.V. (BVDS) fordert Nachbesserungen beim Kleinanlegerschutzgesetz, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für Crowdfunding und Crowdinvestment festlegen soll.

Die rasante Entwicklung im Bereich Crowdfunding und Crowdinvestment zeigen, dass viele Bürger und Unternehmen sich in Deutschland nicht nur für innovative Geschäftsmodelle interessieren, sondern Gründungen direkt unterstützen möchten. Junge Gründer setzen auf dieses Interesse abseits klassischer Business Angels und VC-Geber, um ihre Startup-Idee mit einer ersten Finanzierung auszurüsten. Das Kleinanlegerschutzgesetz soll eigentlich helfen, ein rechtliches Rahmenwerk in Form einer Regulierung für diese Finanzierungsmodelle zu schaffen.

Florian Nöll, Vorstandsvorsitzender im Bundesverband Deutsche Startups (BVDS) e.V. Quelle: Felix Müller / BVDS

Florian Nöll, Vorstandsvorsitzender im Bundesverband Deutsche Startups (BVDS) e.V. Quelle: Felix Müller / BVDS

„Wir begrüßen bei diesem Gesetzentwurf, dass die Prospektpflicht gelockert und an die Finanzierungspraxis von Startups angepasst werden soll. Doch die im Gesetzentwurf ausgeführten Voraussetzungen für Ausnahmen von der Prospektpflicht zeigen, dass der Gesetzgeber mit Blick auf die Realität der Startupfinanzierung durch die Crowd noch nachbessern muss. Startups brauchen die Finanzierung durch die Crowd und es ist ein schmaler Grat zwischen sinnvollem Anlegerschutz und einer Todregulierung dieses innovativen Finanzierungsinstruments“, kritisiert Florian Nöll, Vorsitzender im BVDS-Vorstand, den aktuellen Entwurf des Gesetzes. Wichtig sei laut Verband, dass bei der Regulierung auch die Interessen der Startups berücksichtigt und in die Prüfung über die Angemessenheit der Regulierung einfließen sollten.

Gewiss mag die einstige Prokon-Insolvenz viele Kleinanleger nicht nur überrascht, sondern vielmehr schockiert haben. Jedoch darf sich ein solches Gesetz nicht negativ auf innovative Geschäftsmodelle und Gründerideen auswirken. So bleibt zu hoffen, dass die Interessensvertretung für Startups ein harmonisches Level Playing Field entwirft, das der Bundesregierung eine sinnvolle Alternative aufzeigt, um von der urtypischen „German Angst“ vor Investments und Gründerkultur abzukehren.