Matthias Ehrlich, Präsident vom Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. Quelle: BVDW

Matthias Ehrlich, Präsident vom Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. Quelle: BVDW

Matthias Ehrlich, Präsident vom Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. Quelle: BVDW

In einer aktuellen Bestrebung üben die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder heftige Kritik an der nach ihrer Ansicht fehlenden Umsetzung der E-Privacy Richtlinie („Cookie-Richtlinie“) durch die Bundesregierung. Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. als Interessenvertretung vieler Digitalunternehmen, die sich auf Datenauswertung, Datensammlung und Datenverwendung zwecks Werbezwecke spezialisiert haben, kritisiert den Vorstoß der Datenschutzbeauftragten.

Cookies sind kleine Datensätze. Sie erleichtern unser tägliches Bedürfnis nach Informationen und Unterhaltung im Netz. Ohne Cookies ist die heutige Mediennutzung gar nicht mehr denkbar. Die meisten Nutzer akzeptieren pauschal, dass Cookies gesetzt werden und Informationen in den kleinen Textdateien gespeichert werden, um an anderer Stelle das Nutzungserlebnis „zu verbessern“. Die „Cookie-Richtlinie“ sollte das Opt-In, also die vorherige Einwilligung in die Nutzung von Cookies, in der Europäischen Union einführen, anstatt erst nachträglich mittels Opt-Out die Cookies zu unterbinden.

Trotz Ablauf der eigentlichen Umsetzungsfrist im Mai 2011 ist eine Umsetzung bislang nicht durch ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren erfolgt. Jedoch vertrat die Mehrheit im Bundestag damals die durchaus umstrittene Ansicht, dass die Regelung im § 15 Abs. 3 TMG der Vorgabe der Cookie-Richtlinie bereits entspreche. Eine Umsetzung der „Cookie-Richtlinie“ sei demzufolge nicht von Bedarf.

Der erneute Regulierungsvorstoß der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, wonach die E-Privacy-Richtlinie der Europäischen Union nicht ausreichend in deutsches Recht umgesetzt worden sei, stößt beim BVDW und seinen Mitgliedern auf weitgehendes Unverständnis. Auf die entsprechende Einschätzung der Europäischen Kommission hat der BVDW bereits im Februar 2014 hingewiesen. Für Unternehmen, die auf die Pseudonymisierung verzichten wollen, gilt schon heute die Verpflichtung, eine explizite Einwilligung der Nutzer einzuholen.

„Die wiederholte Behauptung, die E-Privacy-Richtlinie sei in Deutschland nicht ausreichend umgesetzt, ändert nichts an der faktischen Rechtslage. Hier hat die Kommission bereits 2014 eine wichtige Klarstellung für die Digitale Wirtschaft in Deutschland getroffen, die endlich Rechtssicherheit geschaffen hat. Pseudonymisierung und Opt-Out ermöglichen eine differenzierte praxisnahe Lösung und sichern gleichzeitig den sparsamen Umgang mit Daten. Dieser ‚privacy by design‘-Ansatz gilt heute in Deutschland und ist zu recht auch in die aktuelle EU-Datenschutz-Grundverordnung eingeflossen“, kritisiert Matthias Ehrlich, Präsident vom BVDW.

Schon damals hatte die Europäische Kommission nach Aussage des BVDW ausdrücklich bestätigt, dass die derzeitigen deutschen Datenschutzstandards der von der EU verabschiedeten E-Privacy-Richtlinie entsprechen. Dieser Einschätzung hatte sich auch das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) angeschlossen. Damit besteht auch Klarheit in Sachen Cookie-Opt-In: Die im Telemediengesetz (TMG) erlaubte Nutzung von Cookies mit pseudonymen Profilen, verbunden mit einem Widerspruchsrecht der Nutzer, bleibt uneingeschränkt gültig.

Die gesamte Diskussion zieht sich seit einigen Jahren durch die Reihen von Politik und Lobbyisten. Die bislang nicht angestrebte Umsetzung der Cookie-Richtlinie begünstigt werbetreibende Unternehmen, Vermarkter und Mediaplaner, denn hinter dem Sammeln und Weiterverwenden von (pseudonymisierten) Daten steckt ein gewaltiges Geschäft, von dem viele Monetarisierungsmodelle abhängen.

Anastasia Ziegler, Geschäftsführerin Mediencluster NRW. Quelle: Unternehmen.

Nur noch wenige Wochen verbleiben, bis die Gründerkultur der Digital- und Medienbranche sich in Köln zum „ADVANCE Day“ trifft. Am 25. März 2015 findet die Startup-Konferenz mit einem neuen inhaltlichen Konzept in der Rheinmetropole statt. Mit diesem Schritt möchte das Mediencluster NRW die Gründer und Startups in allen Entwicklungsstufen adressieren. Unter dem Motto „Forward is now.“ erwartet die Konferenzteilnehmer ein kompaktes Programm mit Keynotes und Talks auf hohem fachlichen Niveau mit zahlreichen hochkarätigen Referenten aus dem In- und Ausland. Der Branchentreffpunkt summiert die Themen Digital, Media, Tech und Entrepreneurship.

Als Speaker konnten der bekannte Szenegesichter der Startupbranche gewonnen werden, darunter der dänische Serial-Entrepreneur und Venture Capitalist Morten Lund (Co-Gründer von Skype), Heiko Hubertz (Gründer von WHOW Games & Bigpoint), „Industry Pitch Master“ Ben Hall (Founder & CEO von Chalkboard), Christoph Krachten (Gründer und Präsident von Mediakraft und Vorstand Digitale Köpfe e.V. ), Jörg Binnenbrücker (Founding Partner bei Capnamic Ventures), Ronald Horstmann (CEO von Studio71), Carsten Fichtelmann (Founder & CEO von Deadelic Entertainment) und der Beauftragte für Digitale Wirtschaft in NRW, Prof. Dr. Tobias Kollmann (Universität Duisburg-Essen).

Anastasia Ziegler, Geschäftsführerin Mediencluster NRW. Quelle: Unternehmen.

Anastasia Ziegler, Geschäftsführerin Mediencluster NRW. Quelle: Unternehmen.

„Indem wir die Fragestellungen der Gründer kompakt und konzentriert beantworten, ermöglichen wir einen intensiven Wissenstransfer und darüber hinaus auch einen hohen Grad an Vernetzung“, sagt Anastasia Ziegler, Geschäftsführerin Mediencluster NRW. Dies soll insbesondere durch die individuellen Coaching Sessions mit erfahrenen Gründern, Investoren und renommierten Branchenexperten erreicht werden. Hier können bis zu 20 Startups sich in über 40 Workshops und Einzelcoachings zu ausgewählten Themen beraten lassen. Acht Startups erhalten die Chance, vor einer kompetenten Fachjury und dem versammelten Publikum ihre Geschäftsidee zu präsentieren.

„Unser weiterentwickeltes Konzept für den ADVANCE Day lässt junge Gründer mit Investoren und Unternehmen aus der Medienindustrie und Digitalwirtschaft auf Augenhöhe zusammentreffen“, schlussfolgert Anastasia Ziegler. Mit diesem Ansatz möchte das Mediencluster NRW das Wachstum von Startups fördern und die dynamische Entwicklung des Medien- und Digitalstandorts Nordrhein-Westfalens vorantreiben.

Der „ADVANCE Day“ wird durch das Mediencluster NRW veranstaltet und findet im Solution Space statt, dem neuen Innovationshaus am Kölner Dom. Interessierte Startups und Gründer können sich für die kostenlose Konferenz und Coachings ab sofort anmelden.

Jens Koeppen, CDU/CSU, Vorsitzender des Bundestagsausschusses Digitale Agenda. Quelle: Deutscher Bundestag / Achim Melde

Die Digitale Transformation ist seit geraumer Zeit in der Politik angekommen. Vor rund einem Jahr beschloss der Bundestag die Einsetzung des Ausschusses „Digitale Agenda„. Insgesamt 16 Köpfe aus dem politischen Berlin sollen Chancen und Potenziale der Digitalisierung für Demokratie, Gesellschaft, Wirtschaft und Teilhabe frühzeitig erkennen und daraus konkrete Maßnahmen abzuleiten. Mit dem Ausschuss „Digitale Agenda“ wurde eine „maßgebliche Handlungsempfehlung“ der Enquete-Kommission umgesetzt.

Gewiss betritt der Bundestag in der aktuellen Legislaturperiode das berühmt-berüchtigte „Neuland“ mit einem Hauptausschuss für netzpolitische Themen. Dennoch zeigte die Bemühung um die Digitalisierung, dass sich der Stellenwert von Internet- und Netzpolitik deutlich gegenüber dem letzten Jahrzehnt erhöht hat.

Zum Status Quo zieht #DigiBuzz – Das Magazin für das Digital Business eine erste Bilanz und attestiert dem Ausschuss „Digitale Agenda“ definitiv kein Fleißsternchen.

Jens Koeppen, CDU/CSU, Vorsitzender des Bundestagsausschusses Digitale Agenda. Quelle: Deutscher Bundestag / Achim Melde

Jens Koeppen, CDU/CSU, Vorsitzender des Bundestagsausschusses Digitale Agenda. Quelle: Deutscher Bundestag / Achim Melde

Für jeweils zwei Sitzungen im Monat treffen sich die 16 Abgeordneten des Ausschusses „Digitale Agenda“ unter dem Vorsitz von Jens Koeppen (CDU/CSU) zusammen. Darunter finden sich sieben Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion, fünf SPD-Abgeordnete und je zwei Abgeordnete der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Obwohl Bürgerbeteiligung und eine größtmögliche Öffentlichkeit einst noch Aushängeschilder der Enquete-Kommission waren, fanden diese Kernelemente der Transparenz und somit Prinzipien des faktischen Vorläufers der Enquete-Kommission jedoch nur äußerst begrenzt Anwendung im Ausschuss. Nur sechs von 28 Sitzungen waren öffentlich.

Warum mangelt es an öffentlichen Diskussionen?

Zwar beschloss der Ausschuss die Einsetzung eines Online-Beteiligungstools, das nach etwas mehr als vier Monaten im November 2014 freigeschaltet wurde, auf dem Interessierte sich mit Diskussionsbeiträgen zu vorher gestellten Fragen an öffentlichen Sitzungen beteiligen können. Die Beteiligung in den letzten drei Monaten war jedoch mehr schlecht als recht. Insgesamt 31 Fragen wurden dort bislang zu nur drei Fachgesprächen über die Themen „eHealth“, „Open Data“ und zu „Urheberrechtsreform und Leistungsschutzrecht für Presseverlage“ gestellt. Von den 16 Abgeordneten wurden 35 Antworten auf die 31 Fragen geliefert – mit der letzten Aktivität vom 3. Dezember 2014.

Warum knüpft der Ausschuss „Digitale Agenda“ nicht an die Leistung der Enquete-Kommission an?

Seit der Gründung wurde kein Gesetzentwurf unter Federführung des Ausschusses entwickelt. Der Ausschuss darf die digitalen Themen zwar ausarbeiten, aber die konkrete Bearbeitung liegt in den Innen-, Wirtschafts- und Verkehrsausschüssen. Weder die einstigen Vorschläge der Enquete-Kommission wurden bearbeitet und umgesetzt noch wurden Empfehlungen für Beschlüsse auf der digitalen Agenda der Bundesregierung gefasst. Keiner der 16 Abgeordneten hat einen öffentlichkeitswirksamen Impuls für die Digitalisierung gesetzt und keine öffentliche Stellungnahme verbreitet. Das einjährige Jubiliäum des Ausschusses „Digitale Agenda“ ist ein Armutszeugnis für ein Jahr politischer Arbeit.

Wieso fehlt die Identifikation mit der Digitalisierung?

Die Zugehörigkeit zu einem Ausschuss, der nur beratend und nicht federführend die Digitale Transformation in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft begleiten soll, erfordert mehr Identifikation für die Digitalisierung durch die Abgeordneten. Nicht nur die Netzpolitik muss in Deutschland mit einer „Digitalen Agenda” einen guten Job machen, sondern die gesamte digitale Strategie für einen der größten Wirtschaftsräume in der Europäischen Union muss zukunftssicher auf Digitalisierung eingenordet werden.

Wenn das Programm der „Digitalen Agenda“ wirklich bis zum Jahr 2017 nachweisbare und nachhaltige Ergebnisse liefern soll, muss wahrhaftig mehr Zeit und Aufwand in die Digitalisierung seitens des Bundestags und der politischen Parteien investiert werden. Ein Viertel der Legislaturperiode ist damit verstrichen und aufgrund der offenkundigen Inaktivität des Ausschusses verstrichen. Während Verbände, Unternehmen und Gesellschaftsvertreter auf die Dringlichkeit beharren, sich der Digitalisierung anzunehmen, erweckt der Ausschuss „Digitale Agenda“ mehr Schein als Sein. Für dieses Jahr sollten sich alle Abgeordneten, die sich für die Digitale Transformation interessieren, mehr Zugeständnisse für ihre Identifikation mit der Digitalisierung geben – und klare Worte und erste Taten sprechen lassen.

Die Digitale Transformation hält Einzug in Ämtern und Behörden. Immer mehr Informationen werden digital aufbereitet und gespeichert. Das Bundeskabinett hat eine Änderung des Informationsweiterverwendungsgesetzes beschlossen und möchte damit der digitalen Wirtschaft die Nutzung der Daten, Informationen und Inhalte erleichtern. Das Zauberwort an dieser Stelle lautet „Open Data“.

Unter dem Begriff „Open (Government) Data“ versteht man die Bereitstellung maschinenlesbarer Daten durch die Regierung und Verwaltung zur Weiterverwendung durch Dritte. Als Ziel dieser Initiative gilt es Wirtschaftswachstum und Transparenz zu fördern.

Welche Informationen im Sinne des Gesetzes weiterverwendet werden konnten, war bisher vom Ermessensspielraum der jeweiligen öffentlichen Stelle abhängig. Mit der Novellierung des Informationsweiterverwendungsgesetzes gilt dies nun nicht mehr, weil die bisherigen Regelungen zum Antragsverfahren gestrichen werden. Die Änderung hat jedoch eine kleine Hürde für die Antragsstellung nicht aufgehoben: Grundsätze für Entgelte, die öffentliche Stellen für eine Weiterverwendung von Informationen verlangen können, werden zwar nicht aufgehoben, sondern lediglich präziser gefasst.

opendata

Die Bundesregierung plant mit dem aktuellen Gesetzentwurf die Stärkung des nationalen Open-Data-Portals GovData, welches als zentrale Schnittstelle die Auffindbarkeit von staatlichen Informationen erleichtern soll.

Der öffentliche Sektor, also sämtliche staatliche Stellen (z.B. Soziales, Wirtschaft, Geografie, Wetter, Tourismus, Geschäftsleben oder Patentwesen), erfassen, erstellen, reproduzieren und verbreiten eine Vielzahl von Daten. Indem diese Inhalte für die Weiterverwendung in Produkten und Diensten mit digitalen Inhalten verfügbar gemacht werden, können neue mobile Anwendungen zur wirtschaftlichen Nutzung entwickelt werden.

Laut Ansicht der Bundesregierung soll es in Zukunft ein grenzübergreifendes Angebot von Produkten und Dienstleistungen geben, das die Weiterverwendung vergleichbarer Datensätze europaweit ermöglicht. Dies beinhaltet das Material von öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven, so dass das Gesetz auch auf Informationen aus diesem Anwendungsbereich ausgeweitet wird. Open Data bietet demnach Chancen und Potenziale für die Wirtschaft und insbesondere für die Digitalbranche. Am Ende des Tages ist wichtig, dass die Unternehmen diese Offerte nicht auskosten, sondern gleichermaßen mit den von ihnen seit Jahren angesammelten Daten umgehen und für Transparenz sorgen. Schließlich sammeln die Cookies genügend pseudonymisierte Inforamtionen, die nicht nur für Advertiser von unschätzbarem Wert sind, sondern auch der Entwicklung von offenen datenbasierten Projekte helfen können.

Manfred Parteina, Hauptgeschäftsführer des ZAW. Quelle: ZAW

Die Arbeitsmarktanalyse des Zentralverbands der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) spricht einen sehr deutlichen Ton: Im letzten Jahr wurden Digitalfachleute händeringend gesucht. Bemessen auf die verfügbaren Stellenangebote lässt sich eine Nachfrage um deutliche 22 Prozent feststellen. Die Mitarbeiterzahl stieg im Agenturbereich und in der Digitalbranche. Auch in diesem Jahr soll sich der Trend fortsetzen.

Manfred Parteina, Hauptgeschäftsführer des ZAW. Quelle: ZAW

Manfred Parteina, Hauptgeschäftsführer des ZAW. Quelle: ZAW

„Die Werbewirtschaft wird ihre besondere Attraktivität noch deutlicher gegenüber dem Nachwuchs herausstreichen müssen, damit dieser sich für unsere Branche entscheidet. Auch andere Wirtschaftszweige suchen händeringend nach Digitalkräften“, sagt Manfred Parteina, Hauptgeschäftsführer des ZAW.

Zwar besteht immer eine hohe Nachfrage nach klassischen Werbeberufen wie Art Director, Kontakter oder Schauwerber. Noch stärker werden Digitalexperten für Social Media, Suchwortvermarktung oder im Bereich der Webentwickler gesucht. Die Bedeutung der Agenturen als Arbeitsgeber und ihr Bedarf an Arbeitskräften zeigt sich am Anteil der Stellenofferten: Er schraubte sich von bereits 82 Prozent in 2013 auf nun 84 Prozent hoch.

Ob die Unternehmen bei ihrer Suche fündig wurden, darüber schweigt sich die ZAW-Analyse aus. Wer immer noch sucht und nicht den richtigen Kandidaten gefunden hat, sollte seine alten Strukturen überarbeiten. Oft fängt dies bereits bei der Bewerbung an, wenn Unternehmen die digitalen Fachkräfte, Vorreiter und Querdenker anwerben wollen, jedoch keine Basis für eine gemeinsame Zusammenkunft bieten. Gerade junge Menschen und viele Familien wollen sich nicht in einen Nine-to-Five-Job pressen lassen. Schon an dieser Stelle fängt die Digitale Transformation an, mobile Arbeitsplätze und Homeoffice anzubieten, und damit den starren Organisationsprozess zu verlassen.

Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz. Quelle: Pressestelle SPD-Landesverband Saarland

Seit 2008 findet der „Safer Internet Day“ an jedem zweiten Dienstag im Februar des Jahres statt. Das diesjährige Motto „Gemeinsam für ein besseres Internet“ besitzt vor dem Hintergrund der Diskussionen über Datensicherheit und Datennutzungsszenarien sogar einen hochgradig aktuellen Charme. Egal ob Einzelpersonen oder gewerbliche Akteure, die Sensibilisierung für den sicheren Umgang mit Daten muss in allen Schichten der Bevölkerung vorangetrieben werden. In diesem Zusammenhang darf das Zauberwort „Digitale Transformation“ genannt werden. Vor allem die Automobilbranche kann durch die Digitalisierung profitieren, indem sie möglichst perfekte Lösungen für ihre Kunden liefert.

„Aus Autos werden rollende Computer“

Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz. Quelle: Pressestelle SPD-Landesverband Saarland

Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz. Quelle: Pressestelle SPD-Landesverband Saarland

Die Relevanz für die Digitalisierung am Beispiel von „Connected Cars“ zeigt sich an den jüngsten Äußerungen von Heiko Maas, Bundesminister für Verbraucherschutz. Gerade beim vernetzten Fahren spielt der Datenschutz eine große Rolle, sobald Informations- und Kommunikationstechnik in Kraftfahrzeugen sich mit Nutzerdaten, Live-Staumeldungen und Routenvorschlägen verbinden.

„Aus Autos werden rollende Computer, die untereinander und mit anderen Einrichtungen vernetzt sind und zum Teil in Echtzeit Daten übertragen. Das bietet viele Möglichkeiten. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen allerdings die Hoheit über die Sammlung, Weitergabe und Verwertung ihrer Daten behalten. Es darf keinen „gläsernen Autofahrer“ geben. Wir brauchen technische Neuerungen. Wir brauchen dabei aber ein Angebot mit hohen Datenschutz- und Datensicherheitsstandards. Datenschutz im Auto kann sogar ein Wettbewerbsvorteil sein“, erklärte Bundesverbraucherschutzminister Heiko Maas im Rahmen der gemeinsamen Konferenz von BMJV und BITKOM zum Thema „Wohin geht die Fahrt? – Datenschutz und Datensicherheit im vernetzten Auto“.

Verbraucher zeigen Interesse an vernetzten Autos

Über den Bedarf von Connected Cars, selbstfahrenden Autos und intelligenten Zusatzssysteme in Kraftfahrtzeugen sind sich die Deutschen zumindest schon bewusst. Dies zeigen zwei aktuelle Untersuchungen von BITKOM und von YouGov auf.

Laut BITKOM können sich 35 Prozent der Autofahrer in Deutschland grundsätzlich vorstellen, Fahrzeugdaten an Dritte zu übermitteln – bei den 14- bis 29-Jährigen sogar 54 Prozent. Als Voraussetzung gilt für die Befragten, dass sie dafür Gegenwerte in Form von Rabatten bei ihrer Kfz-Versicherung (25 Prozent) oder in Form nützlicher Informationen wie Routenvorschläge oder Stauinfos (21 Prozent) erhalten. Nur 9 Prozent würden ihre Daten auch ganz ohne Gegenleistung zur Verfügung stellen.

Nach der Untersuchung von YouGov können sich sogar zwei Drittel der Deutschen die Anschaffung eines selbstfahrenden Autos vorstellen. Allerdings sollte sich vor allem die Technik als sicher erweisen (41 Prozent) und die Anschaffungskosten dürfen nicht zu hoch sein (35 Prozent). 34 Prozent schließen den Kauf eines selbstfahrenden Autos grundsätzlich aus, denn hierbei überwiegen das mangelnde Vertrauen in die Technik (54 Prozent), kein Fahrspaß (50 Prozent) und zu hohe Kosten (31 Prozent).

Das vernetzte Auto – Datenempfänger und Services. Quelle: BITKOM

Das vernetzte Auto – Datenempfänger und Services. Quelle: BITKOM

In puncto Digitalisierung sei das technische Wettrüsten nicht mehr nur allein Sache von traditionellen Automobilherstellern. Viele Startups und bekannte Technologieunternehmen wie Google fassen Fuß in der Automobilbranche. Dabei erlebt die Gesellschaft die Effekte der Digitalisierung auf immer stärker zusammenwachsenden Märkten. Immerhin debattiert die Europäische Union über einheitliche Richtlinien zum Datenschutz und diverse Regularien für die Akteure der digitalen und analogen Wirtschaft. Konkrete Lösungen hingegen, die den aktuellen Gegebenheiten der Märkte entsprechen, werden sehr oft durch Gedanken aus der analogen Steinzeit geformt. Wenn selbstfahrende Autos in Zukunft zum Straßenbild gehören sollen, muss an vielen einzelnen Punkten angepackt werden, um die Weichen schnell und richtig zu stellen.

Das wird Videoportale erfreuen: Der Werbeumsatz im direkten Umfeld von Videostreaming betrug in Deutschland im vergangenen Jahr rund 241 Millionen Euro. Damit wächst der Markt für Bewegtbildwerbung um 17 Prozent. Zu diesem Schluss kommt Digitalverband BITKOM anhand einer Datenauswertung durch das Marktforschungsunternehmen IHS Technology.

Als Insel betrachtet wirkt der Werbemarkt für Bewegtbild im Netz noch relativ klein, wenn Vergleiche zum traditionellen Fernsehen gezogen werden. Der BITKOM geht jedoch auch in den kommenden Jahren weiter von zweistelligen Wachstumszahlen aus und rechnet im laufenden Jahr erneut einen Anstieg um 16 Prozent auf 278 Millionen Euro. Schließlich konsumieren fast drei Viertel (73 Prozent) der Internetnutzer in Deutschland mittlerweile ihre gewünschten Videoinhalte per Streaming.

beliebt-auf-youtube

„Videostreaming entwickelt sich zu einem lukrativen Markt mit hochwertigen Inhalten, innovativen Erlösmodellen und eigenen Werbeformaten“, sagt BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.

Damit hat der BITKOM durchaus Recht, jedoch stellt sich die Frage, welche Werbeformen genau für die Berechnung der Vorjahreswerte und der aktuellen Prognostik zugrunde gelegt wurden. Wurden ausschließlich die Netto-Werbeinvestitionen, also ohne jegliche Vermarkter- und Mediaagenturrabatte berücksichtigt? Oder flossen die Bruttowerte nach Preistabelle direkt in die Bewertung ein?

Bereits ähnliche Wachstumswerte bezifferte der Online-Vermarkterkreis (OVK) im Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) schon vor rund einem Jahr anhand des bekannten Jahresvergleichs im OVK-Report. Damals konnten die Bruttoinvestitionen in Bewegtbildformate um 28 Prozent von 2012 zu 2013 steigen. Nach der OVK-Werbestatistik aus dem letzten September wurden sogar insgesamt 121 Millionen Euro brutto mit Pre-Roll-Video-Ads allein in den ersten Monaten in 2014 umgesetzt.

Das Ranking der Top-10-Online-Werbeformen

Das Ranking der Top-10-Online-Werbeformen

Hinzu gesellen sich im Segment der InStream-Ads noch Mid-Rolls und Post-Rolls sowie die volle Bandbreite von InPage-Advertising, die nicht nur innerhalb des direkten Umfelds nahe der Videoplayer, sondern in jedwedem Content-Bereich ausgesteuert werden können.

Hilfreich für die Einordnung von Digital Advertising, speziell für Bewegtbild-Werbung, wäre die exakte Klassifizierung und direkte statistische Auswertung der Werbemaßnahmen und Umfelder. Ein kleiner Kraftakt, der die Transparenz am Bewegtbildmarkt jedoch immens erhöhen könnte. Obendrein wäre eine Segmentierung der Inhalte nach den Portalen interessant, auf denen Videos konsumiert werden. Dazu zählen nicht nur YouTube, Telekom, MyVideo & Co., sondern die verschiedenen Anbieter von erotischen und pornografischen Videos. Dies scheinen sämtliche Statistiken und Prognosen gerne auszublenden, obwohl die etwas schlüpfrigeren Videoportale sich mit sehr viel einschlägiger Umfeldwerbung refinanzieren.

Die Besucher der letzten CMC. Quelle: Contilla.

Content Marketing zählt zu den schönsten Buzzwörtern des vergangenen Jahres. Unter der Haube steckt natürlich viel Wrumms, denn zahlreiche Agenturen, Berater und Unternehmen sprechen fast ausschließlich von den Inhalten, die Kunden und Nutzer begeistern sollen. Zu diesem Themenstrang der Digitalen Wirtschaft findet am 4. und 5. März in Köln die Content Marketing Conference statt, auf der renommierte Experten ihre Best-Practice-Cases vorstellen. Dabei tauschen sie sich über die wichtigsten Faktoren für die Erarbeitung und Umsetzung einer Content-Marketing-Strategie aus. Zusätzlich erhalten Besucher einen Einblick in Native Advertising und Paid Media sowie deren Zusammenspiel mit Content Marketing. Gepaart mit Strategieentwicklung, SEO im Content Marketing und Corporate Blogs trifft sich hier die Digitalbranche zum Happening am Rhein.

Die Besucher der letzten CMC. Quelle: Contilla.

Die Besucher der letzten CMC. Quelle: Contilla.

„Content-Marketing als Kommunikationsdisziplin als auch die Dienstleistungen und Tools haben sich in den letzten zwei, drei Jahren mannigfaltig weiterentwickelt: Vom Marketing-Hype zu der meistfokussierten Maßnahme im Online-Marketing-Mix. Im März 2015 wollen wir wieder die Plattform für die Branche stellen, die einen Überblick über den Status Quo verschafft und zukünftige Trends setzt“, so René Kühn, Initiator der CMC und Geschäftsführer beim Veranstalter Contilla.

Insgesamt 15 Vorträge und 6 Workshops laden zu Diskussionen ein. Auf der Bühne sorgen Andreas Neef (L’Oréal), Will Hayward (BuzzFeed), Thomas Knüwer (kpunktnull), Thomas Berger (Toyota), Michael Göntgens (Lufthansa), Svea Raßmus (Deutsche Bahn), Daniel Holm (Outbrain), Jürgen Schmidt (Contented Technologies GmbH), Jan Kutschera (PR – Popularity Reference GmbH) und Christian Herr (iq digital) für genügend Zündstoff. Darüber hinaus gibt es das bekannte Speednetworking, einen Expobereich für Aussteller und eine Networkparty. Weiterführende Informationen und Tickets gibt es auf der offiziellen Veranstaltungsseite.

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Neue Buzzwords gefällig? Einfach neu laden!

Die Digitale Wirtschaft lebt von Fachbegriffen, Hypes und Buzzwords. Vieles davon macht Sinn, manches hingegen wirkt auf eingefleischte Branchenkenner eher belustigend.

Der #DigiBuzz Bullshit Bingo Generator nutzt die besten Buzzwords der Digitalbranche und liefert immer eine neue, druckfertige Vorlage zum Bullshit Bingo! Viel Spaß damit auf Konferenzen, Events und Parties!

digibuzz_bullshit_bingo

Was ist Bullshit Bingo?

Laut der Wikipedia liest sich die Definition wie folgt:

Buzzword-Bingo, in der späteren Verbreitung auch Bullshit-Bingo und Besprechungs-Bingo genannt, ist eine humoristische Variante des Bingo-Spiels, die die oft inhaltslose Verwendung zahlreicher Schlagwörter in Vorträgen, Präsentationen oder Besprechungen persifliert.

Statt Bingokarten mit Zahlen werden Karten mit Schlagwörtern (engl. buzzwords) benutzt. Im Gegensatz zum originalen Bingo, bei welchem die zu streichenden Zahlen aus einer Lostrommel gezogen werden, werden Wörter gestrichen, wenn sie genannt werden. Bei einer vollständig gefüllten Reihe, Spalte oder Diagonale soll der Spieler den Regeln nach aufstehen und „Bingo“ oder auch, um die Inhaltsleere der Wortphrasen hervorzuheben, „Bullshit“ rufen. Mit dem Spiel und diesem Ausruf wird gleichzeitig die übermäßige Verwendung oft inhaltsleerer Schlagwörter kritisiert.

Vielen Dank für die Mithilfe der kreativen Köpfe, die allesamt ihren Beitrag zur Wortfindung und damit zur Datengrundlage für den #DigiBuzz Bullshit Bingo Generator geleistet haben!

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Crowd Investment gilt als eine clevere Möglichkeit, innovative Startup-Projekte durch Privatanleger zu finanzieren. Das Bundeskabinett findet das gar nicht gut und möchte den Bürger vor sich selbst schützen.

Crowd Investing zählt zu den modernen Varianten der Startup-Finanzierung. Bei dieser form des Investments unterstützen Privatanleger mit ihrem Geld junge, innovative Firmen. Im Gegenzug steht ihnen eine finanzielle Beteiligung an deren Wachstum zu. Das vom Bundeskabinett beschlossene Kleinanlegerschutzgesetz setzt sich zum Ziel, Kleinanleger bei Investitionen besser zu schützen. Die Ausnahmen für Crowdfinanzierung reichen aus Sicht des Digitalverbands BITKOM nicht aus, um Startups zu finanzieren und Crowdinvestoren mehr Spielraum bei ihren Geldern einzuräumen.

Eine überwältigende Mehrheit der beteiligten Nutzer (98 Prozent) sind sich als Investoren des Risikos ihrer Geldanlage bis zum Totalverlust bewusst, weil die zu finanzierenden Projekte ihrer Meinung nach transparenter vorgestellt werden (90 Prozent). Laut einer Umfrage durch den BITKOM unter 133 Privatanlegern hält die Mehrheit eine Regulierung durch die Politik für überflüssig. Das neue Kleinanlegerschutzgesetz würde sogar viele Nutzer von Crowd-Investing-Plattformen vertreiben. Mit dem Eingreifen der Politik kommt schnell das finanzielle Aus für zahlreiche Startup-Projekte, die keine Finanzierung durch klassische Geldgeber wie Business Angels oder Venture-Capital-Geber überzeugen können. Sechs von zehn Kleinanlegern (62 Prozent) halten sich bei Crowd Investing sogar für besser informiert als bei klassischen Investitionen durch Banken. Nur 8 Prozent fühlen sich schlechter informiert. Fast jeder Crowdinvestor (95 Prozent) möchte auch künftig einen Teil seines Geldes auf diese Weise investieren.

Crowd Investment gilt als eine clevere Möglichkeit, innovative Startup-Projekte durch Privatanleger zu finanzieren. Das Bundeskabinett findet das gar nicht gut und möchte den Bürger vor sich selbst schützen.

Crowd Investment gilt als eine clevere Möglichkeit, innovative Startup-Projekte durch Privatanleger zu finanzieren. Das Bundeskabinett findet das gar nicht gut und möchte den Bürger vor sich selbst schützen.

„Die Zahlen belegen eindeutig: Es ist nicht notwendig, Crowd Investing in Deutschland stärker zu reglementieren. Die im Kleinanlegerschutzgesetz vorgesehenen bürokratischen Regelungen sind überflüssig und würden Crowd Investing in Deutschland nur unattraktiv machen“, sagt BITKOM-Vizepräsident Ulrich Dietz.

So gelten die Ausnahmen nur bis zu einer Gesamtfinanzierungsumme von 1 Million Euro. Einzelinvestoren dürfen sich nur mit 1.000 Euro beteiligen, eine Obergrenze von maximal 10.000 Euro soll nur bei entsprechenden Vermögens- oder Einkommensnachweisen gelten. Außerdem müssen Anleger ein Informationsblatt ausdrucken und dies unterschrieben an die Crowd-Investing-Plattform zurücksenden. Zudem dürfen sie ebenso wie die Startups selbst nur sehr beschränkt im Internet um Investoren werben.

Ulrich Dietz, Vizepräsident des BITKOM. Quelle: BITKOM

Ulrich Dietz, Vizepräsident des BITKOM. Quelle: BITKOM

„Alle diese neuen Vorschriften verbessern die Finanzierungssituation von Start-ups nicht, sondern es würde hierzulande schwerer, Geld bei Kleinanlegern einzusammeln“, kritisiert Ulrich Dietz und betont: „Crowd Investing muss von den bürokratischen Regelungen des Kleinanlegerschutzgesetzes in deutlich größerem Umfang als bisher vorgesehen ausgenommen werden. Das geplante Kleinanlegerschutzgesetz macht Crowd Investing bürokratisch, langsam und unattraktiv. Bundesrat und Bundestag sind jetzt aufgerufen, diese überflüssigen Änderungen zu stoppen.“

Drei Viertel der privaten Investoren (74 Prozent) geben an, dass sie ihre Einkommensverhältnisse gegenüber der Plattform oder dem Start-up nicht offenlegen. Ihr maximales Investment beträgt damit künftig 1000 Euro pro Projekt oder Startup. Nur 12 Prozent der Crowdinvestoren wären zu dieser Offenlegung bereit. Etwa jeder Dritte (37 Prozent) der Investoren hat zumindest in der Vergangenheit bereits Summen von mehr als 1000 Euro investiert.

Mehr als 10.000 Euro haben bereits 5 Prozent aller Befragten schon einmal für ein einzelnes Investment eingesetzt. Nur jeder Vierte (26 Prozent) wäre bereit, das vorgeschriebene Informationsblatt auszudrucken und unterschrieben zurückzusenden. Jeder Zweite (48 Prozent) hält diesen Vorgang für zu aufwändig und 17 Prozent wären dazu gar nicht in der Lage, weil sie nach eigener Angabe überhaupt keinen Drucker besitzen würden.

Florian Nöll, Vorstandsvorsitzender im Bundesverband Deutsche Startups (BVDS) e.V. Quelle: Felix Müller / BVDS

Florian Nöll, Vorstandsvorsitzender im Bundesverband Deutsche Startups (BVDS) e.V. Quelle: Felix Müller / BVDS

Crowd Investment ist eine Art der Anlageform und Firmenfinanzierung, bei der Kapitalbedarf von Unternehmen durch private Mikroinvestoren gedeckt wird. Damit stellt Crowd Investing eine einzigartige Form der Unterstützung für kleine Projekte dar, welche nicht auf mehrere Millionen, sondern eine grundsolide Finanzierung zur Realisierung von Projekten angewiesen sind.

Bereits im September 2014 begrüßte der Bundesverband Deutsche Startups (BVDS) e.V. den ursprünglichen Gesetzentwurf, forderte jedoch schon damals deutlich mehr Arbeit in das Kleinanlegerschutzgesetz zu stecken. Florian Nöll, Vorsitzender des BVDS, kritisierte, „dass der Gesetzgeber mit Blick auf die Realität der Startupfinanzierung durch die Crowd noch nachbessern muss. Startups brauchen die Finanzierung durch die Crowd und es ist ein schmaler Grat zwischen sinnvollem Anlegerschutz und einer Todregulierung dieses innovativen Finanzierungsinstruments.“ Bei der Regulierung sollten insbesondere die Interessen der Startups berücksichtigt werden, was jedoch immer noch nicht in der aktuellen Vorlage erfolgt ist.